TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 21 Mischgebiet "Am Heydenholt" in Sievershagen, Beschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 60-7/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss des anliegenden städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, Mischgebiet „Am Heydenholt“ in Sievershagen durch den Investor für die Errichtung eines Pflegeheimes nach SGB XI § 71, Abs. 2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein fachlich geeignetes Architektur- und Planungsbüro mit der Erstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

 


Die Gemeindevertreter beraten über den Erschließungsvertrag.

Der Bürgermeister weist noch einmal eindeutig auf die geplante Errichtung und Betreibung eines Pflegeheimes zur stationären Betreuung von Pflegebedürftigen hin und betont, dass Asyl- und Obdachlosenheime sowie andere Nutzungen nicht zulässig sind.

Nach eingehender Beratung wird festgelegt, im Bebauungsplan, im Erschließungsvertrag und im Kaufvertrag den Zusatz "nur für den Bau eines Pflegeheimes" aufzunehmen. Es ist noch einmal eindeutig die Festsetzung nach Sozialgesetzbuch zu prüfen und zu übernehmen.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird anschließend wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen