TOP Ö 11: Abschnittsbildungsbeschluss für die Bahnhofstraße und die Barnstorfer Straße in Groß Schwaß

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 77-12/11

Abschnittsbildung

Die Gemeindevertretung beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 KAG M-V für die folgenden drei abzurechnenden Anlagen in Groß Schwaß, die auf der beiliegenden Karte farblich markiert sind:

  1. Der Abschnitt der Bahnhofsstraße (gelb markiert) beginnt mit dem ehemaligen Bahnhofsgebäude Bahnhofsstraße 1 (Flurstück 21/1 und 21/2) und endet vor dem Graben / Regenrückhaltebecken mit der Bahnhofsstraße 13 (Flurstück 30/5).
  2. Der Abschnitt Barnstorfer Straße 1-16 Innerortsstraße (orange markiert) beginnt mit dem  Lerchenkamp 9 (Flurstück 36/2) an der Einmündung zum Stich Barnstorfer Straße 16-21 mit Wendehammer und endet mit der Zufahrt zur Barnstorfer Straße 14a (Flurstück 4/12).
  3. Der Stich Barnstorfer Straße 16-21 (grün markiert) beginnt an der Einmündung mit der Barnstorfer Straße 16-21 (Flurstücke 11/5 und 8/2) im Süden und endet im Norden mit dem Wendehammer als Sackgasse.

 


Der Bürgermeister informiert über die Abschnittsbildung.

Nach Beratung und Hinweis auf die Satzung der Gemeinde wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen