Sitzung: 03.02.2011 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
47-07/11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt auf der Grundlage der §§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab 01.01.2011 für die Kindertagesförderung die aus dem Vorschlag 2 zu entnehmenden Finanzierungsanteile für die Personensorgeberechtigten/Eltern und die Gemeinde (Anlage 2) gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |