Sitzung: 14.12.2010 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 69-11/10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:
1. die aus dem beiliegenden Vorschlag zu entnehmenden Anteile mit der hälftigen Teilung des restlichen Finanzierungsbedarfs zwischen den
Personensorgeberechtigten / Eltern und der Gemeinde aufgrund der
Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2011 für die
Kindertagesförderung.
2. die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.
Herr Brandt informiert, dass sich der Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung der Thematik angenommen hat und der Gemeinde empfiehlt, die gesetzliche Mindestvorgabe von jeweils 50 % kommunaler Anteil und
50 % Elternbeitrag des restlichen Finanzierungsbedarfs in allen
Betreuungsarten gemäß Kindertagesförderungsgesetz M-V zu
beschließen.
Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der restliche Finanzierungsbedarf, das sind die Kosten abzüglich der Landes- und Kreismittel, von den Sorgeberechtigten / Eltern und der Gemeinde zu tragen ist.
Der gemeindliche Anteil muss hierbei mindestens 50 % betragen.
Derzeit wird die gesetzliche Mindestvorgabe von 50 % nur im
Krippen- und Hortbereich eingehalten.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |