TOP Ö 12: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile und Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab 01.01.2011 sowie Beschluss über die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung (NEUAUFNAHME)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 69-11/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

1. die aus dem beiliegenden Vorschlag zu entnehmenden Anteile mit der hälftigen Teilung des restlichen Finanzierungsbedarfs zwischen den

Personensorgeberechtigten / Eltern und der Gemeinde aufgrund der

Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2011 für die

Kindertagesförderung.

2. die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.


Herr Brandt informiert, dass sich der Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung der Thematik angenommen hat und der Gemeinde empfiehlt, die gesetzliche Mindestvorgabe von jeweils 50 % kommunaler Anteil und

50 % Elternbeitrag des restlichen Finanzierungsbedarfs in allen

Betreuungsarten gemäß Kindertagesförderungsgesetz M-V zu

beschließen.

Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der restliche Finanzierungsbedarf, das sind die Kosten abzüglich der Landes- und Kreismittel, von den Sorgeberechtigten / Eltern und der Gemeinde zu tragen ist.

Der gemeindliche Anteil muss hierbei mindestens 50 % betragen.

Derzeit wird die gesetzliche Mindestvorgabe von 50 % nur im

Krippen- und Hortbereich eingehalten.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen