TOP Ö 6: Beschluss zur zeitweiligen Überlassung des Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Gemeinde- sowie Feuerwehrhauses in Stäbelow an Dritte

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 46-11/10

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow bevollmächtigt den Bürgermeister, Dritten den zeitweiligen Gebrauch einzelner gemeindeeigener Räumlichkeiten im Feuerwehr- sowie Gemeindehaus in 18198 Stäbelow, Schulweg 4 bzw. 5 zu gestatten und durch einen Mietvertrag zu regeln.

 

2. Die Räumlichkeiten können auf Antrag unter dem Vorbehalt des

jederzeitigen Widerrufs im Falle des Feuerwehrhauses

- den in der Gemeinde ansässigen Vereinen für gesellschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen sowie

- den Einwohnern der Gemeinde bzw. Mitgliedern der Freiwilligen

Feuerwehr Stäbelow, sofern diese nicht Einwohner der Gemeinde sind, zu privaten Anlässen

 

bzw. im Falle des Gemeindehauses

- Vereinen, Verbänden, Parteien, Schulen, juristischen Personen des

öffentlichen Rechts sowie 

- Unternehmen/Selbständigen mit Geschäftssitz in der Gemeinde zu

folgenden Zwecken

·        kulturelle und sportliche Veranstaltungen;

·        Fachvorträgen, Seminare für Fortbildungen;

·        Vorträge bzw. Tagungen oder 

·        Versammlungen und Veranstaltungen, die im öffentlichen

      Interesse liegen

 

zur Benutzung überlassen werden.

 

3. Der Bürgermeister kann in besonderen Ausnahmefällen gemeinde-

eigene Räumlichkeiten auch zu anderen Zwecken zur Verfügung stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Überlassung gemeindeeigener Räumlichkeiten besteht nicht.

 

4. Ausgenommen die Nutzung für gemeindliche Zwecke werden für die Benutzung der Räumlichkeiten folgende Entgelte gestaffelt nach

Benutzergruppen erhoben:

- Benutzergruppe 1:

Kulturverein Stäbelow e. V., Volkssolidarität Kreisverband

Bad Doberan/Rostock-Land  e. V., gemeindeansässige Sportgruppen und Volkshochschule

5,00 Euro je angefangene Stunde Nutzung

 

5. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.

Mit diesem Beschluss treten alle bisher bestehenden mündlichen

Absprachen bzw. sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zur Benutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten außer Kraft.


Der Bürgermeister erläutert und begründet den Beschlussvorschlag.

 

Herr Kröpke beantragt:

- den letzten Halbsatz in Punkt 1. des Beschlusses zu streichen,

  da der Mietvertrag noch einmal mit dem Amt abgestimmt werden muss.

- die Sitzungstermine für Gemeindevertretersitzungen aufgrund der

  Raumplanung für das gesamte Jahr festzulegen

- die Hausordnung zu überarbeiten

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass eine Sitzungsplanung für das Jahr nicht möglich ist und der Sitzungssaal im Gemeindehaus jeweils

mittwochs freigehalten werden muss.

 

Herr Reincke gibt die Stellungnahme des Amtes Warnow-West zur

Überlassung kommunaler Einrichtungen für private Zwecke bekannt.

 

Weiterhin informiert der Bürgermeister, dass es bereits ein Gespräch mit dem Gemeindewehrführer Herrn Rußow zur Vergabe der Räumlichkeiten gab und berichtet über die Absprachen zur künftigen Reinigung der FFw-Räumlichkeiten.

 

Die Gemeindevertreter beraten über den Mietvertrag und die Nutzungsentgelte.

Frau Hirsch spricht ihren Unmut aus, da das Amt nicht im Vorfeld mit der Gemeinde Abstimmungen getroffen hat.

 

Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Bestand im Feuerwehrhaus (Schulungsraum mit Küchen- und Tresentrakt) zu ermitteln und ein Übergabeprotokoll zu erstellen sowie eine Lösung für die Schlüssel-

übergabe zu finden.

Die Gemeindevertreter legen fest, dass es eine gemeinsame Beratung des Sozialausschusses mit Kameraden der FFw zum Mietvertrag geben soll.

 

Herr Voges regt noch einmal die Gründung eines Feuerwehrvereins bzw. eines Fördervereins an und schlägt den Kameraden vor, fördernde

Mitglieder in der Gemeinde zu erreichen.

Herr Bröderstörp weist darauf hin, dass die Organisation über das Amt Warnow-West erfolgen müsste.

 

Nach eingehender Beratung sind sich die Gemeindevertreter einig, dass zu den Nutzungsentgelten der Benutzergruppen 2 und 3 eine Klärung über das Amt mit dem Sozialausschuss erforderlich ist und die Entgelte gesondert in der kommenden Gemeindevertretersitzung beschlossen werden sollen.

 

Der vorliegende Beschluss wird wie folgt geändert gefasst:


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen