TOP Ö 9: Festsetzung des Gebührensatzes 2011 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 49-8/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Papendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf

4,80 EUR

festzusetzen.

 


Herr Zeplien informiert über den Beschlussvorschlag.

Im Vorjahr lag der Gebührensatz bei 4,80 EUR.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen