TOP Ö 15: Festsetzung des Gebührensatzes 2011 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 55-6/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf

3,35 EUR

festzusetzen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Im Vorjahr lag der Gebührensatz bei 4,15 EUR.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen