TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

Herr M. Garbe: Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es zum Winterdienst in der Gemeinde. Es wurde in den letzten Tagen nur unzureichend geräumt und gestreut.

Bürgermeister: Der Winterdienstvertrag besteht für zwei Jahre (2009/2010 und 2010/2011). In einer Beratung im Oktober 2010 im Amt Warnow-West wurden zusammen mit der ausführenden Firma konkrete Festlegungen zum Winterdienst getroffen. Die Kritikpunkte aus der letzten Winterdienstsaison wurden ausgewertet. Für die diesjährige Räumung sollte durch die Firma ein Unimog angeschafft werden. Diese Technik steht aufgrund von Lieferverzögerungen jedoch noch nicht zur Verfügung.

 

Konkrete Einwände zur Arbeit und Ausführung des Winterdienstes können die Bürger direkt beim Amt Warnow-West, Frau Puchtinger vorbringen. Von dort aus werden die Aufträge koordiniert.

 

In extremen Situationen wird die Gemeinde auch auf Winterdienstleistungen der Papendorfer Agrargenossenschaft zurückgreifen. Außerdem ist der Bauhof nach Bedarf im Rahmen der zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten im Einsatz.

 

Herr Jonas: 1. Der Graben am Ortseingang Pölchow steht ständig voll Wasser. Bei der derzeitigen Witterungslage gefriert das Wasser und dehnt sich in Richtung Straße aus. Der Straßenrand ist brüchig, das Wasser kann ungehindert eindringen. 2. Das Winterdienstfahrzeug ist am 09.12.2010 durch die Gemeinde gefahren, jedoch war das Schiebeschild nicht unten. Die Kurve am Ortseingang Pölchow wurde nicht geräumt oder abgestumpft. Das Amt Warnow-West, Herr Schlötels, wurde in einem Telefonat darauf hingewiesen. 

Bürgermeister: Es ist wichtig, dass das Amt Warnow-West über die einzelnen Mängel detailliert informiert wird. Nicht erbrachte Leistungen dürfen auch nicht in Rechnung gestellt werden können.

 

Frau van den Berg-Redepenning: 1. Als berufstätiger Bürger ist es nicht möglich der Räumpflicht im erforderlichen Umfang nachzukommen. 2. Die Zufahrt zur Kita ist nur mangelhaft geräumt worden.

Bürgermeister: Die Anlieger sind im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zum Winterdienst verpflichtet. Es besteht an Straßen ohne Bürgersteig, die nicht in die Winterdienstpflicht der Gemeinde fallen, eine Räumpflicht bis zur Mitte der Straße. Im vergangenen Jahr wurden Haushalte, die ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind, per Handzettel auf ihre Winterdienstpflicht aufmerksam gemacht. Es gab bislang noch keine Verwarnungen.

 

Frau Methling: Das Winterdienstfahrzeug hat auf dem Ziegelberg geräumt, obwohl dies nicht im Verzeichnis über die Straßenreinigung der Straßenreinigungssatzung festgelegt ist.

 

Dr. Straßburg: Die festgelegte Hauptstrecke Buswendeschleife à Bahnhof wurde nicht oder nur mangelhaft geräumt, obwohl dies im Vertrag als vorrangige Strecke festgelegt ist. Offenbar sind die Fahrer nicht richtig eingewiesen worden. Die Gemeinde erwartet eine qualifizierte Räumung. Dazu gehört auch, dass die Grundstückseinfahrten nicht durch den Straßenräumdienst zugeschoben werden.

 

Herr Jonas: Ist es möglich neben der Hauptstraße in Pölchow Büsche als natürliche Schneezäune zu pflanzen?

Bürgermeister: Das könnte geprüft werden. Dennoch muss die Qualität des Winterdienstes insgesamt besser werden. Dazu wird es im Amt Warnow-West weitere Beratungen geben.

 

Herr Garbe: Gibt es eine Parkplatzsatzung in der geregelt ist, wie viele Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten sind?

Bürgermeister: Im Landesbaurecht ist die Stellplatzanzahl festgelegt. Weitere Auskünfte dazu kann das Amt Warnow-West, Herr Drews erteilen.