TOP Ö 13: Festsetzung des Gebührensatzes 2011 für eine Gebühreneinheit für die Wasser- und Bodenverbände

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 42-8/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser– und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2011 auf

5,10 EUR

festzusetzen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Im Vorjahr lag der Gebührensatz bei 5,10 EUR.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen