TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die 4. öffentliche Amtsausschusssitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Von 30 Amtsausschussmitgliedern sind zunächst 26 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.