TOP Ö 10: 1. Änderung des B-Plans Nr. 14 "Achtern Anger" der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 60-10/10

1. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, den B-Plan Nr. 14 „Achtern Anger“ zu ändern (1. Änderung).

Die Änderung betrifft eine 736 m² große Fläche östlich der Wendeanlage der Straße Am Anger und westlich der Barnstorfer Straße.

2. Als Planungsziele werden bestimmt:

-         Wohnnutzung der bisher für ein Regenrückhaltebecken vorgesehenen Fläche

3. Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

4. Der Entwurf der 1. Änderung nebst Begründung (Anlagen 1 und 2) werden gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13a (2) BauGB bestimmt.

 


Der Bürgermeister informiert über den geplanten Verkauf der

Gemeindefläche zur Wohnbebauung, da das Rückhaltebecken in

Groß Schwaß nicht mehr benötigt wird.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen