Sitzung: 09.11.2010 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 63-10/10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf
3,90 EUR
festzusetzen.
Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.
Im Vorjahr lag der Gebührensatz ebenfalls bei 3,90 EUR. Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |