TOP Ö 12: Festsetzung des Gebührensatzes 2011 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 45-10/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf

6,00 EUR

festzusetzen.

 


Herr Reincke begründet den Beschlussvorschlag.

Im Vorjahr lag der Gebührensatz ebenfalls bei 6,00 EUR.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen