TOP Ö 6: Abschnittsbildungsbeschluss für die Hauptstraße in Elmenhorst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  34-05/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 KAG M-V für die Hauptstraße in Elmenhorst. Der abzurechnende Abschnitt

  • beginnt im Osten am Graben vor dem Flurstück 16/1, Flur 2 der Gemarkung Elmenhorst (Hauptstraße 1) aus Richtung Warnemünde kommend und
  • endet im Westen mit dem Flurstück 90, Flur 4 der Gemarkung Elmenhorst (Hauptstraße 56) in Richtung Bad Doberan.

 

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen