TOP Ö 11: Beschluss zum Deckenaufbau des Kleinspielfeldes Warnowschule Papendorf (NEUAUFNAHME)

Frau Ringel vom Planungsbüro Plan Akzent Rostock erläutert die Planungen für die Herstellung des Kleinspielfeldes der Warnowschule Papendorf. Seinerzeit wurde die Wahl des Tennenbelages auf Grund des laut Gutachtens teilweise nicht tragfähigen Untergrundes getroffen. Mit den nun durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Baugrundes (zusätzliche Tragschicht und die Verwendung von Geogittern) ist nicht mehr mit relevanten Setzungen zu rechnen. Da diese jedoch nicht vollends ausgeschlossen werden können, wird durch das Planungsbüro keine Gewährleistung für die obersten Schichten eines Kunststoffbelages übernommen.

 

Herr Zeplien erläutert, dass der Sportplatz als Multifunktionsplatz vor allem für Fußball, Volleyball und Basketball genutzt werden soll. Seitens der Sportlehrer der Warnowschule wurde darauf hingewiesen, dass ein Sportplatz mit Tennenbelag gerade in diesen Spielsportarten eine große Verletzungsgefahr für die Kinder birgt.

 

Es wird über die Finanzierung der Mehrkosten für die Herstellung des Spielfeldes mit Kunststoffbelag beraten. Frau Ringel weist darauf hin, dass die jährlichen Pflegekosten eines Kunststoffbelages deutlich kostengünstiger als die eines Tennenbelages sind. Die Schulleiterin Frau Zeplien stellt den Vorschlag der Schule zur Deckung des Zusatzbedarfes vor.

 

Der Amtsvorsteher formuliert den Beschlussvorschlag. Es stimmen nur die Amtsausschussmitglieder der von der Schulträgerschaft betroffenen

Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf ab.

 

Beschluss Nr. :  15-03/10

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt die Herstellung des Kleinspielfeldes der Warnowschule Papendorf mit einem Kunststoffbelag.

 

Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 12.605,05 EUR erfolgt aus:

 

-          der außerplanmäßigen Einnahme in Höhe von 8.000,00 EUR – Einnahmen Veräußerung beweglicher Sachen, Mobiliar (HHST 2200.3450)

 

sowie der

 

-          Minderausgabe in Höhe von 7.000,00 EUR – Mobiliarbeschaffung (HHST 2200.9352).


Abstimmung:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen