TOP Ö 10: Festsetzung des Gebührensatzes 2011 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Den Gemeindevertretern liegen zur Beschlussfassung sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes zur Einsichtnahme vor.

 

Beschluss Nr. :  32-05/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf 5,80 EUR festzusetzen.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen