TOP Ö 5: Bericht des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher berichtet:

-          Bildung der Einigungsstelle abgeschlossen à Einigung auf unparteiische Vorsitzende

-          Stellenbesetzung Sachbearbeiter Investitionen zum 01.08.2010 befristet für 2 Jahre vorgenommen

-          Vorauswahlverfahren für die Stelle Fachdienstleiter/in Finanzverwaltung vorgenommen

-          Öffentlich rechtlicher Vertrag mit der Hansestadt Rostock zur Wahrnehmung der Standesamtsaufgaben à noch keine Rückmeldung

 

Der Amtsvorsteher berichtet auch über das Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (eGo-MV). Dazu wurde an alle Amtsausschussmitglieder mit den Sitzungsunterlagen eine Information der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West versandt.

 

In der Unterlage wird erläutert, dass das Amt Warnow-West aufgrund des Amtsausschussbeschlusses vom 08.11.2005 seit 2006 Mitglied des Verbandes ist. Mit dem Beitrittbeschluss wurde auch eine Verbandssatzung gebilligt, die eine Umlageerhebung von den Mitgliedern vorsieht, soweit die Einnahmen des Verbandes nicht zur Deckung des Finanzbedarfes ausreichen. Die Förderungen des Landes laufen 2010 aus und der Verband muss sich zukünftig im Wesentlichen selbst finanzieren. Deshalb soll ab 2011 die Umlage für Mitglieder mit bis zu 30.000 Einwohnern 3.900,00 EUR jährlich betragen, Mitglieder mit mehr als 30.000 Einwohnern, Landkreise und Zweckverbände zahlen 6.000,00 EUR.

 

Wegen der erstmaligen Erhebung der Umlage ist den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2011 eingeräumt worden, dass bis zum 30.09.2010 erklärt werden müsste. Die Kündigungsfrist beträgt sonst 12 Monate zum Ende eines Wirtschaftsjahres.

 

Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Bedeutung und Komplexität elektronischer Verwaltungsverfahren folgt der Amtsausschuss der Empfehlung der Verwaltung und macht keinen Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht.