TOP Ö 7: Beschluss zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem 01.09.2010 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 33-7/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt auf der Grundlage der

§§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 03.05.2010, eingereicht durch den freien selbständigen Träger Frau Martens, für die Kindertagesförderung die aus dem Vorschlag 2.1 zu entnehmenden Finanzierungsanteile für die Personensorgeberechtigten/Eltern bzw. die Gemeinde (Anlage Nr. 3).

Um die Entgeltverhandlung erfolgreich abschließen zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zu den in der Anlage festgelegten Konditionen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird eine Abweichung der Höhe des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages, die sich gegebenenfalls während der Prüfung bzw. Verhandlung durch das Jugendamt des Landkreises Bad Doberan ergibt, in Höhe von bis zu 10 % gebilligt.

 


Frau Martens verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Die Gemeindevertreter beraten eingehend über die Beschlussvorlage und die Anfrage, ob die Gemeinde für das Inventar aufkommen muss.

Zukünftig ist zu beachten, dass Beschlussvorschläge in den entsprechenden Ausschüssen vorbereitet und Angebote vorab eingesehen und erläutert werden müssen.

 

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht:

 

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Frau Martens nimmt wieder an der Sitzung teil.