TOP Ö 16: Beschluss über die Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen für den Sportpark Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 42-5/10

Die Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, die Umsätze für den Sportpark Lambrechtshagen zusammen mit dem Vorsteueranspruch in entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärungen anzumelden.

Sofern das Finanzamt einen ablehnenden Bescheid erteilt, legt die Gemeinde

Widerspruch ein.

Hilft das Finanzamt dem Widerspruch nicht ab, wird Klage erhoben.

Für die Erstellung des Widerspruchs und die Vorbereitung der Klage wird ein

Rechtsanwalt hinzugezogen.

 


Der Bürgermeister informiert über die Beratung des Hauptausschusses und gibt die Mitteilung des Finanzamtes bekannt: "Die Gemeinde ist in Bezug auf die Nutzungsüberlassung der Sportanlagen nicht als Unternehmen im Sinne des

Umsatzsteuergesetzes zu betrachten. Demzufolge kommt die Vornahme des Vorsteuerabzuges aus den getätigten Investitionen nicht in Betracht."

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmung:

0

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen