TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 26.1 "Gewerbe- und Sondergebiete südlich der B 105" in Sievershagen, Beschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 32-5/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss des anliegenden städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.1 „Gewerbe- und Sondergebiete südlich der B 105“ in Sievershagen durch die Investoren.

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein geeignetes und fachliches Architektur- und Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

 


Die Gemeindevertretung berät über den Entwurf des städtebaulichen

Vertrages.

Folgende Änderungen sind vorzunehmen:

Seite 1, 2. Absatz: Statt "... Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/IV." muss es richtig heißen: "... Bebauungsplanes Nr. 26.1."

In § 1 ist der 1. Satz wie folgt zu ändern: "Die Gemeinde beauftragt ein geeignetes und fachliches Architektur- und Planungsbüro mit der

Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.1 ...". Dies ist im Vertrag

durchgängig zu neutralisieren (die Bezeichnung "Architektur- und

Planungsbüro Dr. Mohr (APM) ist zu streichen).

 

Der vorliegende Beschluss wird nach Beratung wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen