TOP Ö 8: Festsetzung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in 2010 und in 2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  26-04/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Jahr 2010 und für das Jahr 2011 auf jeweils  5,60 EUR festzusetzen.


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen