TOP Ö 6: Festsetzung des Gebührensatzes 2010 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 23-04/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf  5,80 EUR festzusetzen.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen