TOP Ö 12: Bebauungsplan Nr. 17 "Hechtgraben" der Gemeinde Kritzmow - Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag (NEUAUFNAHME)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 47-7/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stimmt dem Abschluss sowie der vollmachtlosen Vertretung beim Abschluss des Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrages, mit der Firma Immobilienshop Rostock GmbH,

zum Bebauungsplan Nr. 17 „Hechtgraben“, gemäß UR-Nr. 391/2010, des Notars Dr. Roland Suppliet, vom 25.05.2010, zu.

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen