TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 25 "Privatgärten, Teilfläche westlich der Straße Alt Sievershagen" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 36-5/10

1. Die zum Vorentwurf und Entwurf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft, s. Anlage 1 - Abwägung. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen in den Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Privatgärten, Teilfläche, westlich der Straße Alt Sievershagen“ in Sievershagen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I s. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 2.

 

3.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25 „Privatgärten, Teilfläche, westlich der Straße Alt Sievershagen“ in Sievershagen wird gebilligt, siehe Anlage 3.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Privatgärten, Teilfläche, westlich der Straße Alt Sievershagen“ in Sievershagen auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen