Sitzung: 14.07.2010 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 36-5/10
1. Die zum Vorentwurf und Entwurf abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft, s. Anlage 1 -
Abwägung. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise
berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen in den Stellungnahmen vorgebracht
haben, sind von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Lambrechtshagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Privatgärten, Teilfläche,
westlich der Straße Alt Sievershagen“ in Sievershagen gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I s. 2414,
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung:
siehe Anlage 2.
3.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25
„Privatgärten, Teilfläche, westlich der Straße Alt Sievershagen“ in
Sievershagen wird gebilligt, siehe Anlage 3.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Bebauungsplan Nr. 25 „Privatgärten, Teilfläche, westlich der Straße Alt
Sievershagen“ in Sievershagen auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch
öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE
vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der
Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |