TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 26.1 "Gewerbe- und Mischgebiet südlich der B 105" in Sievershagen, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 33-5/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 26.1 „Gewerbe- und Mischgebiet südlich der B 105“ in Sievershagen wird aufgestellt.

Mit der Planaufstellung werden folgende Planungsziele angestrebt:

a)                   Bauplanungsrecht für ein eingeschränktes Gewerbegebiet im südlichen Teilbereich

b)                  Bauplanungsrecht für Mischgebiet

 

Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,2 ha.

Der Plangeltungsbereich wird umgrenzt:

im Norden:            Bundsstraße 105

im Osten:             Kreisstraße 11, Lambrechtshäger Straße

im Süden:             Fläche für die Landwirtschaft

im Westen:             Gewerbegebiete, Mischgebiete

 

Im Plangeltungsbereich liegen folgende Flurstücke: 26/13, 28/26, 28/37, 28/105, 29/27, 30/45, 30/47, 30/50, 30/52 und Teile der Flurstücke 28/107, 29/139 der Flur 1 Gemarkung Lambrechtshagen.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a BauGB (Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.
  2. Vor der amtlichen ortsüblichen Bekanntmachung ist zwischen der Gemeinde Lambrechtshagen und den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten für den B-Plan, die Erschließung und die Grundstücksnutzung regelt.
  3. Der Flächennutzungsplan ist gegebenenfalls im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a (2) Nr. 2 BauGB)
  4. Der Planaufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung, ob ein weiteres Sondergebiet in der Gemeinde neben dem Ostsee-Park entstehen soll wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen