TOP Ö 8: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 34-8/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

-            Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für den Winterdienst

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über überplanmäßige Ausgaben innerhalb der

Wertgrenzen von 5.000,00 EURO bis 25.000,00 EURO.

Gemäß Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung

Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller

Gemeindevertreter an sich ziehen.

Da kurzfristig keine Hauptausschusssitzung geplant ist, wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen