TOP Ö 5: Einwohnerfragestunde

Frau Uhlenbrock, Stäbelow, bezieht sich auf die einmalige Beihilfe zur Erstausstattung Neugeborener in der Gemeinde und fragt:

- wann die Beihilfe der Gemeinde eingeführt wurde und auf welcher Grundlage?

- wie viel Neugeborene es insgesamt in Stäbelow gab?

- wie viel Neugeborene es im Jahr 2010 gab und wie viel davon die

Beihilfe erhalten haben?

- wann die Beihilfe abgeschafft wurde und mit welchem Beschluss?

 

Frau Möller, Vorsitzende des Sozial-/Kulturausschusses informiert über die Beratungen der Haushaltsplanung 2010 und erläutert die freiwilligen Aufgaben und die Pflichtaufgaben der Gemeinde.

Die Beilhilfe wurde seit 2008 gewährt und war nur möglich, da die

finanzielle Lage der Gemeinde sehr gut war. Da sich dieser Zustand

zwischenzeitlich geändert hat, kann die Beihilfe 2010 nicht mehr gewährt werden. Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2010 hat die Gemeindevertretung festgelegt, die freiwilligen Aufgaben zu reduzieren und die

einmalige Beihilfe zu streichen (rückwirkend zum 01.01.2010). Somit

wurde im Jahr 2010 auch keine Beihilfe gezahlt.

Frau Möller teilt mit, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde im

Mitteilungsblatt "Der Landbote" bekanntgegeben wurde sowie im Amt

Warnow West während der Dienststunden eingesehen werden konnte

und weist auf die Teilnahme der Einwohner an den öffentlichen

Gemeindevertretersitzungen hin.

 

Frau Uhlenbrock wird eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters

erhalten.

 

Auf Anfrage von Frau Uhlenbrock, warum die Sitzungstermine der

Gemeindevertretersitzungen nicht mehr ständig im Mitteilungsblatt "Der Landbote" bekanntgegeben werden, berichtet Herr Reincke über den kurzfristig anberaumten Termin der heutigen Sitzung.

Weiterhin erkundigt sich Frau Uhlenbrock über die Höhe der Sitzungs-

gelder der Gemeindevertreter und über den Zuschuss der Gemeinde für Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2010.

Herr Reincke und Frau Möller erläutern die Zahlung der Sitzungsgelder nach Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und informieren, dass für Kinder- und Jugendarbeit ein Zuschuss von 500,00 EUR zur Verfügung steht.

 

Herr Voges erinnert an die Festlegungen der Gemeindevertretung, nach Vorlage der Jahresendrechnung 2009 den Haushalt 2010 mit einem Nachtragshaushalt zu überarbeiten.