TOP Ö 12: 4. Änderung der Innenbereichssatzung "Wilsen" der Gemeinde Stäbelow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 31-7/10

1. Die zum Entwurf vom 12.10.2009 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemeindevertretung die  4. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Wilsen als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Die 4. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen