TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 5. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Zu Beginn der Sitzung sind 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.