Sitzung: 05.05.2010 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 32-7/10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf
6,00 EUR
festzusetzen.
Her Reincke informiert über den Beschlussvorschlag.
Im Jahr 2009 lag der Gebührensatz ebenfalls bei 6,00 EUR.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |