TOP Ö 6: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 30-7/10

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 71 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) M-V die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 14. März 2010 sowie der Stichwahl vom 28. März 2010.

 


Herr Brügge stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen