TOP Ö 6: Beschluss des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 19 Sondergebiet "Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Schwaß"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 32-6/10

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage) zur Übernahme der Kosten für die Umweltüberwachung (Monitoring) und die Durchführung der Maßnahmen zum Ausgleich sowie zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft durch den Investor.

 


Herr Millahn, Planungsbüro, wird das Wort erteilt.

Herr Millahn erläutert den Städtebaulichen Vertrag und informiert u. a. über die Artenerfassung und die realisierte Betreuung von

2 Amphibienschutzzäunen. Die Maßnahmen wurden heute

abgeschlossen, es sind keine Amphibien festgestellt worden.

Die Artenschutzbelange wurden berücksichtigt.

Folgekosten (Monitoring) werden vollständig durch den Investor getragen.

Des Weiteren informiert Herr Millahn in diesem Zusammenhang über die Prüfung zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Straßenbau in Groß Schwaß (Anpflanzungen an der Barnstorfer Straße bereits vor der

Planung der Photovoltaik-Freiflächenanlage).

Die Kosten werden durch den Investor übernommen.

Herr Millahn erläutert den Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 19 und informiert über den Ausgleichsüberschuss und die Anrechnung nach 5 Jahren.

 

Zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich Herr Millahn

insbesondere auf die Anregung des Landkreises Bad Doberan und

empfiehlt, der Anregung zur Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nach der 1. Änderung nicht zu folgen, da der Kostenaufwand einer Neuzeichnung des Gesamtplanes im Missverhältnis zum Nutzen steht.

Der Flächennutzungsplan ist jederzeit im Amt Warnow West einsehbar.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgende Beschlüsse:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen