TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 19 Sondergebiet "Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Schwaß" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 33-6/10

1. Die zum Entwurf vom 08.02.2010 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 19, für das Sondergebiet "Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Schwaß“, nordöstlich von Groß Schwaß, südöstlich der B103 und nordwestlich der Barnstorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 ist dem Landrat Bad Doberan zur Genehmigung vorzulegen. Der Bebauungsplan ist sodann nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrags über die Durchführung der Artenschutzmaßnahme, des Monitoring und der Ausgleichsmaßnahmen durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft zu setzen. Dazu ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB beizufügen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen