TOP Ö 14: Festsetzung des Gebührensatzes 2010 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 40-6/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf

3,90 EUR

festzusetzen.

 


Im Vorjahr lag der Gebührensatz bei 3,80 EUR.

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen