TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. 3/IV "Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage" in Elmenhorst - Aufstellungsbeschluss und Aufhebung der Beschlüsse Nr. 163/17/08 und 164/17/08 vom 26.06.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen.

 

Es wird zu der Beschlussvorlage beraten. Herr Teichert lehnt den Beschlussvorschlag ab und begründet dies. Herr Meus berichtet über die Vorgespräche mit potentiellen Investoren und erläutert die Beratungen im Bauausschuss.

 

Der Bürgermeister stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

 

Beschluss Nr. : 19-03/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst wird aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

a)      Errichtung von Eigenheim-Einzelhäusern auf maximal ¾ der Baugebietsfläche

b)      Errichtung von Alten-Hilfe/Pflege-Gebäuden auf mindestens ¼ der Baugebietsfläche

c)      Unterbindung von Kfz-Durchgangsverkehr

d)      Überlappung des Plangeltungsbereiches von 3/II und 3/IV im Bereich der 3 m tiefen Grünfläche zwischen den Verkehrsflächen der Planstraßen D (Bergstraße) und E (Nordstraße) zum Ziel der Aufhebung der „Pufferflächen“

e)      Fortsetzung der nördlichen Ortsrandgestaltung der Nordkante (3/II) mit

-          25 m „Maßnahmefläche“ in Form der Sukzessionsfläche mit einzelnen Gehölzen

-          Fußweg als Südgrenze des LSG „Kühlung“

-          Pflanzgebotsfläche südlich vom Fußweg (private Grünfläche)

f)        Anordnung einer Feldhecke an der Ostseite des Pappelweges

g)      Verbreiterung des Gehölzstreifens an der Ostseite des Plangeltungsbereiches vom B-Plan Nr. 3/IV bzw. Westseite vom B-Plan Nr. 3/II

h)      Ableitung von Niederschlagswasser in südlicher Richtung in einen Regenrückhalteteich, der auch als Pufferzone den Eigenheimen auf der Nordseite des Schulweges dient

 

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage 1), umfasst eine Größe von ca. 3,2 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

-          im Norden:            Bebauungsplan Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst, Bebauungsplan Nr. 14 – Teilgebiet in Elmenhorst

-          im Osten:            Bebauungsplan Nr. 3/II „Wohngebiet Nordkante“

-          im Süden:            Bebauung Schulweg

-          im Westen:            Bebauungsplan Nr. 3/I Wohngebiet „Nordkante, Teilfläche Sanddornweg“

 

Im Plangeltungsbereich liegen folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Elmenhorst: 61 (z. T.), 63/1, 77 (z. T.)

 

  1. Die Gemeinde schließt einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Finanzierung der Planungskosten und vor der Inkraftsetzung der Satzung den Erschließungsvertrag mit einem Investor ab.
  2. Nach Wirksamwerden des städtebaulichen Vertrages ist der Beschluss zur Planaufstellung ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Beschlüsse 163/17/08 (Aufstellungsbeschluss Seniorenwohnanlage am Pappelweg) und 164/17/08 (städtebaulicher Vertrag) werden hiermit aufgehoben.

 

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

30 Bürger verlassen um 19.50 Uhr die Sitzung. Es sind nun noch 11 Bürger anwesend.