Sitzung: 15.03.2010 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 25-5/10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf
5,10 EUR
festzusetzen.
Frau Klohn begründet den Beschlussvorschlag.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |