TOP Ö 12: Festsetzung des Gebührensatzes 2010 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 26-4/10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Papendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser– und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf

4,80 EUR

festzusetzen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag und

beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter. Im Vorjahr lag der

Gebührensatz bei 4,40 EUR.

Herr Klinckmann informiert über Gewässer 2. Ordnung.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen