TOP Ö 11: Beschluss - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern Hebesatz - Satzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Schenka erläutert die vorgesehenen Veränderungen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 300%, der Hebsatz für die Grundsteuer A bleibt bei 250%. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 300% auf 350% angehoben.

 

Die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B dient der Ausschöpfung aller Einnahmen der Gemeinde und damit der Haushaltskonsolidierung.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Beschluss Nr. :  16-03/10

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Pölchow.


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen