Sitzung: 02.03.2010 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Schenka
erläutert die vorgesehenen Veränderungen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer
bleibt bei 300%, der Hebsatz für die Grundsteuer A bleibt bei 250%. Der
Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 300% auf 350% angehoben.
Die Anhebung des
Hebesatzes für die Grundsteuer B dient der Ausschöpfung aller Einnahmen der
Gemeinde und damit der Haushaltskonsolidierung.
Folgender
Beschluss wird gefasst:
Beschluss Nr. :
16-03/10
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Pölchow.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |