Sitzung: 03.03.2010 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 25-6/10
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow
Herr Brügge begründet den Beschlussvorschlag
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 300%.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 250 %.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll von 300% auf 350% angehoben werden.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |