TOP Ö 9: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern Hebesatz - Satzung der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 25-6/10

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow

 


Herr Brügge begründet den Beschlussvorschlag

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 300%.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 250 %.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll von 300% auf 350% angehoben werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen