Sitzung: 04.02.2010 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 28-5/10
Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt
1. die Finanzierungsanteile für Personensorgeberechtigte/Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt:
Betreuungsart |
Elternbeitrag 2010
|
Kommunaler Anteil
2010 |
Kinderkrippe
ganztags |
231,60 |
231,60 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
138,96 |
138,96 |
Kinderkrippe
halbtags |
115,80 |
115,80 |
Kindergarten
ganztags |
137,96 |
149,45 |
Kindergarten
Teilzeit |
82,82 |
89,63 |
Kindergarten
halbtags |
68,98 |
74,73 |
Hort ganztags |
67,46 |
67,47 |
Hort Teilzeit |
40,48 |
40,49 |
2. die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.
Nach Meinungsbildung einigen sich die Gemeindevertreter mehrheitlich, der Empfehlung des Sozial- und Kulturausschusses und des Hauptaus-
schusses aufgrund der Bedenken:
- höchste Beiträge gegenüber der Gemeinden des Amtsbereiches
- äußerer Zustand des Gebäudes
nicht zu folgen, für das Jahr 2010 die bestehende Regelung für den
Kindergartenbereich (48 % Elternanteil/52 % Kommunaler Anteil) zu
belassen und eine schrittweise Erhöhung vorzunehmen, wenn der
Kita-Neubau realisiert ist.
Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |