TOP Ö 7.2: Beschluss über die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2010 sowie Beschluss über die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 28-5/10

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt

1. die Finanzierungsanteile für Personensorgeberechtigte/Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt:

 

Betreuungsart

Elternbeitrag 2010
in EUR

Kommunaler Anteil 2010
in EUR

Kinderkrippe ganztags

231,60

231,60

Kinderkrippe Teilzeit

138,96

138,96

Kinderkrippe halbtags

115,80

115,80

 

Kindergarten ganztags

137,96

149,45

Kindergarten Teilzeit

82,82

89,63

Kindergarten halbtags

68,98

74,73

 

Hort ganztags

67,46

67,47

Hort Teilzeit

40,48

40,49

 

2. die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.

 


Nach Meinungsbildung einigen sich die Gemeindevertreter mehrheitlich, der Empfehlung des Sozial- und Kulturausschusses und des Hauptaus-

schusses aufgrund der Bedenken:

- höchste Beiträge gegenüber der Gemeinden des Amtsbereiches

- äußerer Zustand des Gebäudes

nicht zu folgen, für das Jahr 2010 die bestehende Regelung für den

Kindergartenbereich (48 % Elternanteil/52 % Kommunaler Anteil) zu

belassen und eine schrittweise Erhöhung vorzunehmen, wenn der

Kita-Neubau realisiert ist.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen