TOP Ö 7.1: Beschluss über die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2010 sowie Beschluss über die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 27-5/10

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt

1. aus Anlass der platzbezogenen Absenkung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für Personensorgeberechtigte / Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2010 wie folgt:

Betreuungsart

Elternbeitrag 2010
in EUR

Kommunaler Anteil 2010
in EUR

Kinderkrippe ganztags

231,60

231,60

Kinderkrippe Teilzeit

138,96

138,96

Kinderkrippe halbtags

115,80

115,80

Kindergarten ganztags

143,70

143,71

Kindergarten Teilzeit

86,22

86,23

Kindergarten halbtags

71,85

71,86

Hort ganztags

67,46

67,47

Hort Teilzeit

40,48

40,49

 

2. die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.

 


Abstimmung:

4

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen