TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 19 Sondergebiet "Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Schwaß" der Gemeinde Kritzmow, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 31-5/10

1. Die zum Vorentwurf vom 21.11.09 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Nachbargemeinden wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 19 vom 21.01.2010 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gem. Anlage 2, 3 gebilligt.

 

3. Zur Umweltprüfung wurden im Zuge der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB keine zusätzlichen, über die Darlegungen des Entwurfs des Umweltberichts von 10/2009 hinausgehende Forderungen erhoben. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß Anlage 3 werden gebilligt.

 

4. Die Entwürfe des B-Planes Nr. 19 und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen

 


Frau Drewing erläutert die Monitoring-Maßnahme und informiert zu den Ausgleichsflächen. Den Gemeindevertretern liegt die Bestätigung des Betreibers vor, dass die Kosten für eine Nachbewertung der ökologischen Wertigkeit 5 Jahre nach Fertigstellung der Anlage übernommen werden.

 

Der Planer, Herr Millahn, hat das Projekt in der Hauptausschusssitzung erörtert.

Der Hauptausschuss empfiehlt die Zustimmung des Beschlussvorschlages.

 

Die Gemeindevertretung fasst nach Beratung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen