TOP Ö 9: Beschluss über die Feststellung der Angemessenheit der festgesetzten Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  17-02/09

Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen