TOP Ö 11: Beschluss über die Festsetzung der Höhe Aufwandsentschädigungen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 25-4/09

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow Schwaß folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

1. Gemeindewehrführer                       120 Euro

2. dessen Stellvertreter              hälftiger Betrag von Nr. 1 (60 Euro)

3. Ortswehrführer Kritzmow            100 Euro

4. dessen Stellvertreter              hälftiger Betrag von Nr. 3 (50 Euro)

5. Ortswehrführer Schwaß                    100 Euro

6. dessen Stellvertreter             hälftiger Betrag von Nr. 5 (50 Euro)

 

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

7. Jugendfeuerwehrwart                     wie Nr. 2          (60 Euro)

 


Herr Dr. Kleinau erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen