TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 17 Mischgebiet "Hechtgraben" in Kritzmow, Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 23-4/09

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 17 in Kritzmow sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 04 Abwägung.

Das Amt Warnow West wird beauftragt, den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert und  Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

Die Gemeinde Kritzmow beschließt den Bebauungsplan Nr. 17 Mischgebiet „Hechtgraben“ in Kritzmow gemäß § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S 2585)  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 01.

 

2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan NR.17 „Hechtgraben“ wird gebilligt: siehe Anlage 02 und 03.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Hechtgraben“ in Kritzmow auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Allen Gemeindevertretern ist als Tischvorlage eine notwendige Ergänzung des Beschlussvorschlages zugestellt worden.

 

Folgende Ergänzung ist aufzunehmen:

Der Straßenquerschnitt für die Planstraße B im Bereich der Einbahnstraße muss eine befahrbare Straßenbreite von mindestens 3,55 erhalten. Dies ist notwendig, um die Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen zu gewährleisten.

In der Planzeichnung ist die Planstraße B im Bereich der Einbahnstraße jetzt durchgehend als Mischprofil mit der Breite von 4,50 m dargestellt.

 

Die Anlage ist dem Beschluss zuzufügen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen