TOP Ö 8: Beschluss über die Nutzungsordnung und Entgeltordnung für den Sportpark Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 17-2/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die erste Nutzungsordnung und Entgeltordnung für die Benutzung des Sportparkes Lambrechtshagen in der vorliegenden Fassung frühestens zum 01.01.2010, jedoch insgesamt unter der Voraussetzung des Eintritts der folgenden, aufschiebenden Bedingungen:

 

1. Die Überleitung des bestehenden Pachtvertrages zwischen Kirche und dem SSV 1950 e.V. erfolgt, womit die Gemeinde als Pächterin das Grundstück übernimmt.

 

2. Vorliegen der beantragten, verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Rostock mit dem Inhalt, dass das Finanzamt Rostock die durch die Gemeinde vertretene Rechtsauffassung teilt, d.h. dass die Gemeinde als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit der Nutzungsüberlassung der Sportanlagen zu betrachten ist und damit  zum vollen Vorsteuerabzug aus entsprechenden Eingangsleistungen berechtigt ist.

 


Der Bürgermeister informiert über die Entgelte der Hansestadt Rostock und der WIRO.

Laut Auskunft im Sportamt der Hansestadt sind z. B. Kosten für die

Benutzung eines Kunstrasenplatzes in Höhe von 5,90 EUR kalkuliert (ein Kunstrasenplatz steht nicht zur Verfügung).

 

Herr Matthies berichtet über die Beratungen der Mitglieder des Hauptausschusses mit dem SSV und teilt mit, dass die Sätze der Benutzergruppe I nur möglich sind, wenn entsprechende Eigenleistungen für die Wartung und Pflege seitens des SSV erbracht werden.

Der SSV hat in den Beratungen zugesichert, dass durch ihn Eigenleistungen erbracht würden. Der Hauptausschuss empfiehlt, sämtliche zusätzliche Leistungen in einem Nutzungsvertrag aufzunehmen.

Der Nutzungsvertrag wird durch den Rechtsanwalt, Herrn Plagemann, bis Ende dieser Woche erarbeitet.

 

Der Bürgermeister informiert weiterhin über die Gespräche und Empfehlungen zum Ausbau und zur Nutzung des Dachgeschosses im Gemeindezentrum durch den SSV.

 

Die Gemeindevertreter äußern ihre Meinungen zur vorliegenden

Nutzungsordnung und zu den Entgelten der Benutzergruppen.

 

 

Nach eingehender Beratung werden die Entgelte der Benutzergruppe I wie folgt geändert:

Rasenplatz:                     8,50 EUR

Kunstrasenplatz:             6,50 EUR

Sporthalle                     10,00 EUR

 

Herr Matthies informiert, dass das am 01.12.09 geplante Gespräch mit dem Kirchgemeinderat zur Klärung der Nutzungszeiten für den Rasen- und Kunstrasenplatz nicht stattgefunden hat.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen