Sitzung: 02.12.2009 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 17-2/09
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen
beschließt die erste Nutzungsordnung und Entgeltordnung für die Benutzung des
Sportparkes Lambrechtshagen in der vorliegenden Fassung frühestens zum 01.01.2010, jedoch insgesamt unter der Voraussetzung des
Eintritts der folgenden, aufschiebenden Bedingungen:
1. Die Überleitung des bestehenden Pachtvertrages zwischen Kirche und dem SSV 1950 e.V. erfolgt, womit die Gemeinde als Pächterin das Grundstück übernimmt.
2. Vorliegen der beantragten, verbindlichen Auskunft des
Finanzamtes Rostock mit dem Inhalt, dass das Finanzamt Rostock die durch die
Gemeinde vertretene Rechtsauffassung teilt, d.h. dass die Gemeinde als
umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit der Nutzungsüberlassung der
Sportanlagen zu betrachten ist und damit
zum vollen Vorsteuerabzug aus entsprechenden Eingangsleistungen
berechtigt ist.
Der Bürgermeister informiert über die Entgelte der Hansestadt Rostock und der WIRO.
Laut Auskunft im Sportamt der Hansestadt sind z. B. Kosten für die
Benutzung eines Kunstrasenplatzes in Höhe von 5,90 EUR kalkuliert (ein Kunstrasenplatz steht nicht zur Verfügung).
Herr Matthies berichtet über die Beratungen der Mitglieder des Hauptausschusses mit dem SSV und teilt mit, dass die Sätze der Benutzergruppe I nur möglich sind, wenn entsprechende Eigenleistungen für die Wartung und Pflege seitens des SSV erbracht werden.
Der SSV hat in den Beratungen zugesichert, dass durch ihn Eigenleistungen erbracht würden. Der Hauptausschuss empfiehlt, sämtliche zusätzliche Leistungen in einem Nutzungsvertrag aufzunehmen.
Der Nutzungsvertrag wird durch den Rechtsanwalt, Herrn Plagemann, bis Ende dieser Woche erarbeitet.
Der Bürgermeister informiert weiterhin über die Gespräche und Empfehlungen zum Ausbau und zur Nutzung des Dachgeschosses im Gemeindezentrum durch den SSV.
Die Gemeindevertreter äußern ihre Meinungen zur vorliegenden
Nutzungsordnung und zu den Entgelten der Benutzergruppen.
Nach eingehender Beratung werden die Entgelte der Benutzergruppe I wie folgt geändert:
Rasenplatz: 8,50 EUR
Kunstrasenplatz: 6,50 EUR
Sporthalle 10,00 EUR
Herr Matthies informiert, dass das am 01.12.09 geplante Gespräch mit dem Kirchgemeinderat zur Klärung der Nutzungszeiten für den Rasen- und Kunstrasenplatz nicht stattgefunden hat.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |