Sitzung: 02.12.2009 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 20-2/09
Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |