TOP Ö 12: Beschluss über die Feststellung der Angemessenheit der festgesetzten Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 20-2/09

Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 


Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen