TOP Ö 11: Beschluss über die Feststellung der Angemessenheit der festgesetzten Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 19-3/09

Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 


Herr Zeplien erläutert den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen