TOP Ö 11: Beschluss über die Feststellung der Angemessenheit der festgesetzten Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 16-3/09

Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen