TOP Ö 12: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  11-02/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschlisset, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

 

  • Abschluss eines Landpachtvertrages für das in der Gemarkung Wahrstorf gelegene Flurstück 57 (Teilfläche)

 

  • Abschluss eines Landpachtvertrages für das in der Gemarkung Huckstorf, Flur 2 gelegene Flurstück 17 (Teilfläche)

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen